Mitschneidesysteme

Wir beraten den Mittelstand, Konzerne und auch öffentliche Einrichtungen in allen Belangen rund um die Kommunikation. Dabei finden auch Mitschneidesysteme Interesse bei unserer Kundschaft. Dieses sind Systeme, die sich zum Aufzeichnen von Telefonaten eignen.

Einsatzbereiche und Datenschutz

Insbesondere im Banken- bzw. Wertpapierumfeld und in der Telekommunikationsbranche kommen Mitschnittsysteme verstärkt zum Einsatz. Mit einem solchen System können betroffene Unternehmen ihre telefonische Beratung oder einen am Telefon erteilten Auftrag protokollieren und nachweisen.

In der Anlageberatung ist dieses Vorgehen mittlerweile gesetzlich verankert. Eine unterbleibende Protokollierung kann die durch BaFin (Bundesanstalt für Bankdienstleistungsaufsicht) mit hohen Bußgeldern belegt werden. In allen anderen Fällen ist ein Mitschneiden nur eingeschränkt zulässig, die Einwilligung der aufgezeichneten Person ist aus datenschutzrechtlicher Sicht in jedem Fall einzuholen und nachzuweisen.

Aufzeichnungsmöglichkeiten (gemäß MiFiD II)

Je nach Anforderungen kommen zur Aufzeichnung von Anrufen unterschiedliche Systeme zum Einsatz. Von der Einzelplatzlösung bis zum umfassendnen Call-Center-Mitschnittsystem haben wir für Sie die passende Lösung.

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